Geänderte Corona-Regelung im ÖPNV.

Durch die neue Corona-Verordnung des Landes Baden-Württemberg, die seit dem 20. März 2022 gilt, entfällt ab sofort in den Bussen und Bahnen des Öffentlichen Personennahverkehrs die bisherige 3G-Regelung.

Unverändert weiter gilt hingegen die Maskenpflicht für Fahrgäste ab 18 Jahren. Sie müssen eine FFP2-Maske oder vergleichbare Maske in den Bussen und Bahnen des Öffentlichen Personennahverkehrs tragen. Fahrgäste unter 18 Jahren müssen mindestens eine medizinische Maske tragen.

Die Maskenpflicht für medizinische Masken gilt auch an Bahn- und Bussteigen sowie im Wartebereich von Bahnhöfen. Ausgneommen von der Maskenpflicht sind Kinder unter 6 Jahren und Personen, bei denen das Tragen einer Maske ärztlich bescheinigt aus medizinischen oder sonstigen zwingenden Gründen nicht möglich ist, z.B. Asthmatiker.

Weitere Informationen zu den aktuellen Maßnahmen im ÖPNV im Zusammenhang mit dem Corona-Virus finden Sie hier.