OK.go MobilitätsAG

Zentrale Ellwangen-Neunheim
Doktor-Adolf-Schneider-Straße 17
73479 Ellwangen-Neunheim

Standort Durlangen
Täferroter Straße 23
73568 Durlangen

Standort Göggingen
Friedhofweg 2
73571 Göggingen

Telefon +49 (0) 7961 9130-0
E-Mail hallo@okgo-ag.de

Wir sind für Sie da

Sehr geehrte Kunden,

die nachfolgenden Bestimmungen werden, soweit wirksam vereinbart, Inhalt des zwi-schen Ihnen und der OK.go MobilitätsAG nachstehend OK.go abgekürzt, zustande kommenden Pauschalreisevertrages. Sie ergänzen die gesetzlichen Vorschriften der §§ 651a – y BGB (Bürgerliches Gesetzbuch) und der Artikel 250 und 252 des EGBGB (Einführungsgesetz zum BGB) und füllen diese aus.

Bitte lesen Sie diese Reisebedingungen vor Ihrer Buchung sorgfältig durch!

Kontakt

Firma OK.go MobilitätsAG

Vorstand Reiner Maria Scheiger

Aufsichtsrat Dr. Tobias Unfried (Aufsichtsratsvorsitzender), Anton Betzler, Klaus Pavel


Handelsregister Amtsgericht Ulm – B 736847

Firmensitz 73479 Ellwangen

Dr.-Adolf-Schneider-Straße 17
Telefon Zentrale 07961 9130-0
Notfall-Nummer 07961 9130-200
E-Mail hallo@okgo-ag.de
E-Mails werden nur zu den Öffnungszeiten der Zentrale gelesen. Mo – Do 08:00 – 12:00, 13:00 – 17:00 Uhr Fr 08:00 – 12:00 Uhr

Informationen

Angebot
Kompetenzen
Ermäßigungen
Zustiege/Parken

Kompetente Busfahrer

Eine Reise kann noch so gut geplant sein – der Busfahrer bleibt der wichtigste Faktor an Bord. Wir sind stolz darauf, dass wir über einen Pool an sehr guten Busfahrern verfügen, die Sie motiviert und engagiert chauffieren. Fahrerisches Können, technische Sicherheit und die Einhaltung der Lenkzeiten stehen dabei für uns an vorderster Stelle. Freundlichkeit und Kundenservice sind für unsere Fahrer eine Selbstverständlichkeit.

Erfahrene deutschsprachige Reiseleiter

Ob Reiseleiter und Stadtführer vor Ort oder OK.go Reisebegleiter – wir arbeiten mit erfahrenen, über Jahre bewährten Kräften zusammen, die sich mit Freude und Engagement um unsere Gäste kümmern. Selbstverständlich werden alle Führungen in deutscher Sprache vorgenommen.

Unser Reiseterminal

Für Reisegäste, die Ihre Reise am OK.go Firmensitz in Ellwangen-Neunheim beginnen, bieten wir den Service eines modernen Abfahrtsterminals. Die Zeit bis zur Abfahrt wollen wir Ihnen so angenehm wie möglich gestalten – mit Sitzplätzen, Toilette, freiem WLAN und einer Kaffeemaschine. So können Sie den Urlaub von Anfang an genießen!

 

Moderne OK.go Reisebusse

Alle unsere Reisebusse verfügen über bequeme Reisesitze mit großzügigem Sitzabstand, WC/Waschraum, Kaffeemaschine, Minibar, Klimaanlage, WLAN, Radio, DVD-Player und teilweise über Steckdosen. Unser neues Flaggschiff, der 5-Sterne-Komfortreisebus mit besonders großem Sitzabstand, wird bei den großen Rundreisen und für viele weitere Ziele eingesetzt. Bei allen anderen Reisen wird ein komfortabler 4-Sterne-Fernreisebus eingesetzt. Bei Kurztrips und Tagesreisen, in der Regel ebenfalls ein 4-Sterne Reisebus manchmal ein 3-Sterne Reisebus.

Ausgewählte Hotels

Ein gutes Hotel ist ein wichtiger Bestandteil einer gelungenen Reise. Sie finden in unserem Reiseprogramm fast ausschließlich Hotels der 3- und 4-Sterne-Kategorien, die Ihnen in puncto Lage und Komfort gefallen werden. In Städten arbeiten wir vereinzelt auch mit einfacheren Hotels (zum Beispiel der Ibis-Kette) zusammen, wenn diese eine besonders gute Lage und einen ordentlichen Komfort aufweisen. Zum Teil bieten wir auch zwei Hotels zur Wahl an. Beim Essen legen wir Wert auf gute, regionale Küche. Wünsche von Vegetariern, Veganern oder Allergikern geben wir gerne an die Hotels weiter (keine Garantie, bitte bei der Buchung angeben).

Gruppenbonus und Gruppenabholung*

Gruppen ab 10 Personen erhalten eine Ermäßigung von 5 % auf den Reisepreis und werden an einem gemeinsamen Ort Ihrer Wahl im Ostalbkreis kostenlos abgeholt. Die Ermäßigung gilt nur bei Buchungserleichterung, das heißt bei gemeinsamer Buchung und Bezahlung und einem gemeinsamen Abholungsort.

Einzelzimmer ohne Aufpreis

Die ersten Einzelzimmer, die gebucht werden, bieten wir bei ausgewählten Reisen (in den Angeboten ersichtlich) ohne Aufpreis an. So lohnt sich für Alleinreisende eine frühzeitige Buchung noch mehr.

Kinderermäßigung*

Kinder und Jugendliche bis einschließlich 14 Jahren zahlen nur die Hälfte des Fahrpreises. Die Ermäßigungen für die zusätzlichen Leistungen wie Hotel, Eintritte etc. sind vom jeweiligen Hotel beziehungsweise von der Veranstaltung abhängig und können variieren. Bitte fragen Sie bei Ihrer Buchung danach.
* Bitte beachten Sie, dass Sie nur einen der Rabatte – die für Sie günstigere Variante – in Anspruch nehmen können.

Gratis Parken!

Bei unseren OK.go Betriebshöfen in Göggingen, Durlangen und Ellwangen-Neunheim haben Sie die Möglichkeit, für die Dauer Ihrer Reise kostenlos zu parken (ohne Haftung).

Wir bieten Zustiege in:

  • Schwäbisch Gmünd, ZOB Bussteig 6A (GD)
    Böbingen, Bahnhof
  • Aalen, Altes Postamt/ZOB (AA)
    Wasseralfingen, Katholische Kirche/Sängerhalle
  • Ellwangen-Neunheim, OK.go Reiseterminal (NH)(Ab hier geht es bei allen Reisen nach Norden und Süden direkt auf die Autobahn.)

Kostenlose Zubringer bieten wir ab:

Göggingen und Leinzell
Durlangen und Mutlangen
Ellwangen, ZOB Bussteige 8/5

Wichtig für Sie zu wissen

Reiseveranstalterpflichten

OK.go MobilitätsAG ist als Ihr Reiseveranstalter für die ordnungsgemäße Erbringung aller vom Reisevertrag umfassten Reiseleistungen verantwortlich und gemäß § 651q des Bürgerlichen Gesetzbuchs zum Beistand verpflichtet ist, wenn sich der Reisende in Schwierigkeiten befindet. Wenn Sie während Ihres Aufenthalts Beistand nach § 651q des Bürgerlichen Gesetzbuchs benötigen oder einen aufgetretenen Reisemangel anzeigen wollen, wenden Sie sich bitte an OK.go MobilitätsAG, Dr.-Adolf-Schneider-Straße 17, 73479 Ellwangen, Tel. 07961-9130-200, Mail: hallo@okgo-ag.de (bitte beachten Sie, dass Emails nur zu den Geschäftszeiten gelesen werden können).

Mindestteilnehmerzahl / Maximale Teilnehmerzahl

Die Mindestteilnehmerzahl, um unsere Reisen durchführen zu können, liegt soweit bei der jeweiligen Reise nicht anders vermerkt, bei 20 Personen. Bei Nichterreichen dieser Zahl werden Sie bei Mehrtagesreisen bis spätestens 21 Tage vor der Reise über eine Stornierung informiert, bei Tagesreisen spätestens 11 Tage vor der Reise. Die maximale Teilnehmerzahl liegt bei allen mehrtägigen Reisen bei 35 Personen, bei Radreisen davon maximal 25 Radler. (Ausnahme: Kurztrips, Wellnessreisen und Städtereisen). Bei diesen und bei Tagesreisen liegt die maximale Teilnehmerzahl bei 48 Personen. (Ausnahme größere Events wie Musicals und Messen: maximal 54 Personen). Sollten bei einer Reise mehrere Busse eingesetzt werden, so gilt die maximale Teilnehmerzahl pro Bus. Das Programm wird dann so gestaltet, dass es sich jeweils um eine separate Gruppe handelt. Gemeinsame Programmpunkte gibt es nur wo dies zwingend erforderlich oder sinnvoll ist.

Pass- und Visumvorschriften

Bei allen Reisen aus diesem Reisekatalog ist für EU-Bürger das Mitführen eines gültigen Personalausweises oder Reisepasses ausreichend. Reisende aus Nicht-EU-Länder sind verpflichtet, ihre Nationalität bei Buchung anzugeben und sich selbst um die Einreisebestimmungen des jeweiligen Landes zu kümmern. Wir sind dabei gerne behilflich.

Alleinreisende Minderjährige

Ohne Aufsichtsperson können alleinreisende Minderjährige an unseren Reisen leider nicht teilnehmen.

Personen mit eingeschränkter Mobilität

Unsere Reisen sind nicht geeignet für Personen mit eingeschränkter Mobilität. Gerne können Sie genaue Informationen zur jeweiligen Reise bei uns in der Abteilung Reiseorganisation erfragen – Tel. 07961 9130-0.

Alle Führungen in Deutsch

Wir weisen ausdrücklich darauf hin, dass alle Führungen bei unserer Reise ausschließlich in deutscher Sprache erfolgen. Sollte eine spezielle Führung nicht auf Deutsch sein, wird der OK.go Reisebegleiter das für Sie übersetzen.

Rücktritt

Sie als Reisende können vor Reisebeginn gegen Zahlung einer angemessenen Entschädigung oder gegebenenfalls einer von uns verlangten Entschädigungspauschale jederzeit vom Vertrag zurücktreten. Beachten Sie dazu Punkt 5 unserer Reisebedingungen für Pauschalangebote.

Reisepreissicherungsschein / Reiseversicherung

Enthalten ist bei allen mehrtägigen Reisen die gesetzlich vorgeschriebene Insolvenzsicherung. Sie erhalten den Reisepreissicherungsschein mit Ihrer Buchungsbestätigung. Wir empfehlen darüber hinaus den Abschluss einer Reisekrankenversicherung oder einer anderen Versicherung einschließlich einer Rückbeförderung bei Unfall, Krankheit oder Tod. Außerdem wird von uns der Abschluss einer Reiserücktrittskostenversicherung zur Vermeidung von Stornokosten empfohlen. Dies ist sowohl für mehrtägige Reisen als auch für Tagesausflüge sowie für Tickets möglich. Unser Reiseteam berät Sie gerne dazu. Gut zu wissen: Nehmen Sie sicherheitshalber bitte auch Ihre Krankenversichertenkarte mit auf jede Reise.

Hinweise zum Versicherungsombudsmann bei Reiseversicherungen

Für den Fall, dass Sie über uns eine Reiseversicherung abgeschlossen haben, geben wir Ihnen nach-folgend die Kontaktdaten des Ombudsmanns der Versicherungen bekannt: Versicherungsombudsmann e.V. Postfach 08 06 32, 10006 Berlin, Tel.: 0800 369 6000, Fax: 0800 369 9000
E-Mail: beschwerde@versicherungsombudsmann.de
Weitere Informationen finden Sie im Internet unter: www.versicherungsombudsmann.de

Reisebedingungen

1. Abschluss des Pauschalreisevertrages, Verpflichtungen des Kunden
1.1. Für alle Buchungswege gilt:
a) Grundlage des Angebots von OK.go und der Buchung des Reisenden sind die Reiseausschreibung und die ergänzenden Informationen von OK.go für die jeweilige Reise, soweit diese dem Reisenden bei der Buchung vorliegen.
b) Weicht der Inhalt der Reisebestätigung von OK.go vom Inhalt der Buchung ab, so liegt ein neues Angebot von OK.go vor, an das OK.go für die Dauer von 7 Tagen gebunden ist. Der Vertrag kommt auf der Grundlage dieses neuen Angebots zustande, soweit OK.go bezüglich des neuen Angebots auf die Änderung hingewiesen und seine vorvertraglichen Informationspflichten erfüllt hat und der Reisende innerhalb der Bindungsfrist OK.go die Annahme durch ausdrückliche Erklärung oder Anzahlung erklärt.
c) Die von OK.go gegebenen vorvertraglichen Informationen über wesentliche Eigenschaften der Reiseleistungen, den Reisepreis und alle zusätzlichen Kosten, die Zahlungsmodalitäten, die Mindestteilnehmerzahl und die Stornopauschalen (gem. Artikel 250 § 3 Nummer 1, 3 bis 5 und 7 EGBGB) werden nur dann nicht Bestandteil des Pauschalreisevertrages, sofern dies zwischen den Parteien ausdrücklich
vereinbart ist.
d) Der Reisende haftet für alle vertraglichen Verpflichtungen von Mitreisenden, für die er die Buchung vornimmt, wie für seine eigenen, soweit er eine entsprechende Verpflichtung durch ausdrückliche und gesonderte Erklärung übernommen hat.
1.2. Für die Buchung, die mündlich, telefonisch, schriftlich oder per E-Mail, erfolgt, gilt:
a) Mit der Buchung bietet der Reisende OK.go den Abschluss des Pauschalreisevertrages verbindlich an. An die Buchung ist der Reisende 7 Werktage gebunden.
b) Der Vertrag kommt mit dem Zugang der Reisebestätigung (Annahmeerklärung) durch OK.go zustande. Bei oder unverzüglich nach Vertragsschluss wird OK.go dem Reisenden eine den gesetzlichen Vorgaben zu deren Inhalt entsprechende Reisebestätigung in Textform übermitteln, sofern der Reisende nicht Anspruch auf eine Reisebe-stätigung in Papierform nach Art. 250 § 6 Abs. (1) Satz 2 EGBGB hat, weil der Vertragsschluss in gleichzeitiger körperlicher Anwesenheit beider Parteien oder außerhalb von Geschäftsräumen erfolgte.
1.3. Bei Buchungen im elektronischen Geschäftsverkehr (z.B. Internet, App, Telemedien) gilt für den Vertragsabschluss:
a) Dem Reisenden wird der Ablauf der elektronischen Buchung in der entsprechenden Anwendung von OK.go erläutert.
b) Dem Reisenden steht zur Korrektur seiner Eingaben, zur Löschung oder zum Zurücksetzen des gesamten Buchungsformulars eine entsprechende Korrekturmöglichkeit zur Verfügung, deren Nutzung erläutert wird.
c) Die zur Durchführung der Onlinebuchung angebotenen Vertragssprachen sind angegeben. Rechtlich maßgeblich ist ausschließlich die deutsche Sprache.
d) Soweit der Vertragstext von OK.go im Onlinebuchungssystem gespeichert wird, wird der Reisende darüber und über die Möglichkeit zum späteren Abruf des Vertragstextes unterrichtet.
e) Mit Betätigung des Buttons (der Schaltfläche) „zahlungspflichtig buchen“ bietet der Reisende OK.go den Abschluss des Pauschalreisevertrages verbindlich an. An dieses Vertragsangebot ist der Reisende 7 Werktage ab Absendung der elektronischen Erklärung gebunden.
f) Dem Reisenden wird der Eingang seiner Buchung unverzüglich auf elektronischem Weg bestätigt.
g) Die Übermittlung der Buchung durch Betätigung des Buttons „zahlungspflichtig buchen“ begründet keinen Anspruch des Reisenden auf das Zustandekommen eines Pauschalreisevertrages entsprechend seiner Buchungsangaben. OK.go ist vielmehr frei in der Entscheidung, das Vertragsangebot des Reisenden anzunehmen oder nicht.
h) Der Vertrag kommt durch den Zugang der Reisebestätigung vonvon OK.go beim Reisenden zu Stande.
i) Erfolgt die Reisebestätigung sofort nach Vornahme der Buchung des Reisenden durch Betätigung des Buttons „zahlungspflichtig buchen“ durch entsprechende unmittelbare Darstellung der Reisebestätigung am Bildschirm (Buchung in Echtzeit), so kommt der Pauschalreisevertrag mit Zugang und Darstellung dieser Reisebestätigung beim Reisenden am Bildschirm zu Stande, ohne dass es einer Zwischenmitteilung über den Eingang seiner Buchung nach f) bedarf, soweit dem Reisenden die Möglichkeit zur Speicherung auf einem dauerhaften Datenträger und zum Ausdruck der Reisebestätigung angeboten wird. Die Verbindlichkeit des Pauschalreisevertrages ist jedoch nicht davon abhängig, dass der Reisende diese Möglichkeiten zur Speicherung oder zum Ausdruck tatsächlich nutzt. OK.go wird dem Reisenden zusätzlich eine Ausfertigung der Reisebestätigung in Textform übermitteln.
1.4. OK.go weist darauf hin, dass nach den gesetzlichen Vorschriften §§ 312 Abs. 7, BGB) bei Pauschalreiseverträgen nach § 651a und § 651c BGB, die im Fernabsatz (Briefe, Kataloge, Telefonanrufe, Telekopien, E-Mails, über Mobilfunkdienst versendete Nachrichten (SMS) sowie Rundfunk, Telemedien und Onlinedienste) abgeschlossen wurden, kein Widerrufsrecht besteht, sondern lediglich die gesetzlichen Rücktritts- und Kündigungsrechte, insbesondere das Rücktrittsrecht gemäß § 651h BGB (siehe hierzu auch Ziff. 5). Ein Widerrufsrecht besteht jedoch, wenn der Vertrag über Reiseleistungen nach § 651a BGB außerhalb von Geschäftsräumen geschlossen worden ist, es sei denn, die mündlichen Verhandlungen, auf denen der Vertragsschluss beruht, sind auf vorhergehende Bestellung des Verbrauchers geführt worden; im letztgenannten Fall besteht ein Widerrufsrecht ebenfalls nicht.

2. Bezahlung
2.1. OK.go und Reisevermittler dürfen Zahlungen auf den Reisepreis vor Beendigung der Pauschalreise nur fordern oder annehmen, wenn ein wirksamer Kundengeldabsicherungsvertrag besteht und dem Kunden der Sicherungsschein mit Namen und Kontaktdaten des Kundengeldabsicherers in klarer, verständlicher und hervorgehobener Weise übergeben wurde. Nach Vertragsabschluss wird gegen Aushändigung des Sicherungsscheines eine Anzahlung in Höhe von 20 % des Reisepreises zur Zahlung fällig. Die Restzahlung wird 21 Tage vor Reisebeginn fällig, sofern der Sicherungsschein übergeben ist und die Reise nicht mehr aus dem in Ziffer 6 genannten Grund abgesagt werden kann. Bei Buchungen kürzer als 21 Tage vor Reisebeginn ist der gesamte Reisepreis sofort zahlungsfällig. Bei Tagesreisen ist die Zahlung 10 Tage vor Reisebeginn fällig. Bei Tagesreisen mit Tickets ist die Anzahlung bei Vertragsabschluss
fällig – die Restzahlung 10 Tage vor der Reise.
2.2. Leistet der Reisende die Anzahlung und/oder die Restzahlung nicht entsprechend den vereinbarten Zahlungsfälligkeiten, obwohl OK.go zur ordnungsgemäßen Erbringung der vertraglichen Leistungen bereit und in der Lage ist, seine gesetzlichen Informationspflichten erfüllt hat und kein gesetzliches oder vertragliches Aufrechnungs oder Zurückbehaltungsrecht des Reisenden besteht und hat der Reisende den Zahlungsverzug zu vertreten, so ist OK.go berechtigt nach Mahnung mit Fristsetzung und nach Ablauf der Frist vom Pauschalreisevertrag zurückzutreten und den Reisenden mit Rücktrittskosten gemäß Ziffer 5 zu belasten.

3. Änderungen von Vertragsinhalten vor Reisebeginn, die nicht den Reisepreis betreffen
3.1. Abweichungen wesentlicher Eigenschaften von Reiseleistungen von dem vereinbarten Inhalt des Pauschalreisevertrages, die nach Vertragsabschluss notwendig werden und von OK.go nicht wider Treu und Glauben herbeigeführt wurden, sind OK.go vor Reisebeginn gestattet, soweit die Abweichungen unerheblich sind und den Gesamtzuschnitt der Reise nicht beeinträchtigen.
3.2. OK.go ist verpflichtet, den Reisenden über Leistungsänderungen unverzüglich nach Kenntnis von dem Änderungsgrund auf einem dauerhaften Datenträger (z.B. auch durch E-Mail, SMS oder Sprachnachricht) klar, verständlich und in hervorgehobener Weise zu informieren.
3.3. Im Fall einer erheblichen Änderung einer wesentlichen Eigenschaft einer Reiseleistung oder der Abweichung von besonderen Vorgaben des Reisenden, die Inhalt des Pauschalreisevertrags geworden sind, ist der Reisende berechtigt, innerhalb einer von OK.go gleichzeitig mit Mitteilung der Änderung gesetzten angemessenen Frist entweder die Änderung anzunehmen oder unentgeltlich vom Pauschalreisevertrag zurückzutreten. Erklärt der Reisende nicht innerhalb der von OK.go gesetzten Frist ausdrücklich gegenüber OK.go den Rücktritt vom Pauschalreisevertrag, gilt die Änderung als angenommen.
3.4. Eventuelle Gewährleistungsansprüche bleiben unberührt, soweit die geänderten Leistungen mit Mängeln behaftet sind. Hatte OK.go für die Durchführung der geänderten Reise bei gleichwertiger Beschaffenheit zum gleichen Preis geringere Kosten, ist dem Reisenden der Differenzbetrag entsprechend § 651m Abs. 2 BGB zu erstatten.

4. Preiserhöhung; Preissenkung
4.1. OK.go behält sich nach Maßgabe der § 651f, 651g BGB und der nachfolgenden Regelungen vor, den im Pauschalreisevertrag vereinbarten Reisepreis zu erhöhen, soweit die Erhöhung nach Vertragsschluss erfolgte
a) Erhöhung des Preises für die Beförderung von Personen aufgrund höherer Kosten für Treibstoff oder andere Energieträger,
b) Erhöhung der Steuern und sonstigen Abgaben für vereinbarte Reiseleistungen, wie Touristenabgaben, Hafen- oder Flughafengebühren, oder
c) Änderung der für die betreffende Pauschalreise geltenden Wechselkurse unmittelbar auf den Reisepreis auswirkt.
4.2. Eine Erhöhung des Reisepreises ist nur zulässig, sofern OK.go den Reisenden in Textform klar und verständlich über die Preiserhöhung und deren Gründe unterrichtet und hierbei die Berechnung der Preiserhöhung mitteilt.
4.3. Die Preiserhöhung berechnet sich wie folgt:
a) Bei Erhöhung des Preises für die Beförderung von Personen nach 4.1 a) kann OK.go den Reisepreis nach Maßgabe der nachfolgenden Berechnung erhöhen:
• Bei einer auf den Sitzplatz bezogenen Erhöhung kann OK.go vom Reisenden den Erhöhungsbetrag verlangen.
• Anderenfalls werden die vom Beförderungsunternehmen pro Beförderungsmittel geforderten, zusätzlichen Beförderungskosten durch die Zahl der Sitzplätze des vereinbarten Beförderungsmittels geteilt. Den sich so ergebenden Erhöhungsbetrag für den Einzelplatz kann OK.go vom Reisenden verlangen.
b) Bei Erhöhung der Steuern und sonstigen Abgaben gem. 4.1b) kann der Reisepreis um den entsprechenden, anteiligen Betrag heraufgesetzt werden.
c) Bei Erhöhung der Wechselkurse gem. 4.1c) kann der Reisepreis in dem Umfange erhöht werden, in dem sich die Reise dadurch für OK.go verteuert hat.
4.4. OK.go ist verpflichtet, dem Reisenden auf sein Verlangen hin eine Senkung des Reisepreises einzuräumen, wenn und soweit sich die in 4.1 a) -c) genannten Preise, Abgaben oder Wechselkurse nach Vertragsschluss und vor Reisebeginn geändert haben und dies zu niedrigeren Kosten für OK.go führt. Hat der Reisende mehr als den hiernach geschuldeten Betrag gezahlt, ist der Mehrbetrag von OK.go zu erstatten. OK.go darf jedoch von dem zu erstattenden Mehrbetrag die OK.go tatsächlich entstandenen Verwaltungsausgaben abziehen. OK.go hat dem Reisenden auf dessen Verlangen nachzuweisen, in welcher Höhe Verwaltungsausgaben entstanden sind.
4.5. Preiserhöhungen sind nur bis zum 20. Tag vor Reisebeginn ein-gehend beim Reisenden zulässig.
4.6. Bei Preiserhöhungen von mehr als 8 % ist der Reisende berechtigt, innerhalb einer von OK.go gleichzeitig mit Mitteilung der Preiserhöhung gesetzten angemessenen Frist entweder die Änderung anzunehmen oder unentgeltlich vom Pauschalreisevertrag zurückzutreten. Erklärt der Reisende nicht innerhalb der von OK.go gesetzten Frist ausdrücklich gegenüber diesem den Rücktritt vom Pauschalreisevertrag, gilt die Änderung als angenommen.

5. Rücktritt durch den Reisenden vor Reisebeginn; Stornokosten
5.1. Der Reisende kann jederzeit vor Reisebeginn vom Pauschalreisevertrag zurücktreten. Der Rücktritt ist gegenüber OK.go unter der vorstehend/nachfolgend angegebenen Anschrift zu erklären, falls die Reise über einen Reisevermittler gebucht wurde, kann der Rücktritt auch diesem gegenüber erklärt werden. Dem Reisenden wird empfohlen, den Rücktritt in Textform zu erklären.
5.2. Tritt der Reisende vor Reisebeginn zurück oder tritt er die Reise nicht an, so verliert OK.go den Anspruch auf den Reisepreis. Stattdessen kann OK.go eine angemessene Entschädigung verlangen, soweit der Rücktritt nicht von OK.go zu vertreten ist. OK.go kann keine Entschädigung verlangen, soweit am Bestimmungsort oder in dessen unmittelbarer Nähe unvermeidbare, außergewöhnliche Umstände auftreten, die die Durchführung der Pauschalreise oder die Beförderung von Personen an den Bestimmungsort erheblich beeinträchtigen. Umstände sind unvermeidbar und außergewöhnlich, wenn sie nicht der Kontrolle der Partei unterliegen, die sich hierauf beruft und sich ihre Folgen auch dann nicht hätten vermeiden lassen, wenn alle zumutbaren Vorkehrungen getroffen worden wären.
5.3. OK.go hat die nachfolgenden Entschädigungspauschalen unter Berücksichtigung des Zeitraums zwischen der Rücktrittserklärung und dem Reisebeginn sowie unter Berücksichtigung der erwarteten Ersparnis von Aufwendungen und des erwarteten Erwerbs durch anderweitige Verwendungen der Reiseleistungen festgelegt. Unter Beachtung des Zeitpunkts des Zugangs der Rücktrittserklärung des Reisenden bei OK.go wird die pauschale Entschädigung wie folgt mit der jeweiligen Stornostaffel berechnet.
Stornostaffel: siehe Tabelle unten

Stornostaffel Kostenlose Stornierung möglich bis Stornokosten bis 11 Tage (Tagesfahrt)
bis 22 Tage (Mehrtagesfahrt) vor der Reise
Stornokosten
ab 10 / 21 Tage vor der Reise
A Tagesfahrten 11 Tage vor der Reise Kostenlos 80%
B Tagesfahrten mit Tickets  11 Tage vor der Reise außer TK* Kostenlos außer + TK* 95% + TK*
C Mehrtageseisen 1 65 Tage vor der Reise 75% vom Reisepreis 90%
D Mehrtagesreisen 1 mit Tickets 65 Tage vor der Reise außer TK* 75% vom Reisepreis + TK* 95% + TK*
E Mehrtagesreisen 2 95 Tage vor der Reise 75% vom Reisepreis 95%
F Mehrtagesreisen 2 mit Tickets 95 Tage vor der Reise außer TK* 75% vom Reisepreis + TK*

95% + TK* 

S Sonderstornoregelung: Für einzelne Reisen gelten Sonderstornoregelungen, die Sie in der jeweiligen Reisebeschreibung bzw.
Bestätigung finden.

*TK sind Eintrittskarten für Veranstaltungen wie Musicals, Festspiele etc. und müssen frühzeitig fest abgenommen werden. Deshalb fallen für das Ticket ab der Buchung 100% Stornokosten an. Wenn OK.go die Tickets im Stornofall weiterverkaufen oder zurückgeben kann, erhält der Reisende den Betrag abzüglich der Servicegebühr (10,- € pro Person) zurückerstattet. Die Stornokosten für die anderen Reisebestandteile bleiben davon unberührt.

5.4. Dem Reisenden bleibt es in jedem Fall unbenommen, OK.go nachzuweisen, dass OK.go überhaupt kein oder ein wesentlich niedrigerer Schaden entstanden ist, als die von OK.go geforderte Entschädigungspauschale.
5.5. Eine Entschädigungspauschale gem. Ziffer 5.3 gilt als nicht festgelegt und vereinbart, soweit OK.go nachweist, dass OK.go wesentlich höhere Aufwendungen entstanden sind als der kalkulierte Betrag der Pauschale gemäß Ziffer 5.3. In diesem Fall ist OK.go verpflichtet, die geforderte Entschädigung unter Berücksichtigung der ersparten Aufwendungen und des Erwerbs einer etwaigen, anderweitigen Verwendung der Reiseleistungen konkret zu beziffern und zu begründen.
5.6. Ist OK.go infolge eines Rücktritts zur Rückerstattung des Reisepreises verpflichtet, bleibt § 651h Abs. 5 BGB unberührt.
5.7. Das gesetzliche Recht des Reisenden, gemäß § 651 e BGB von OK.go durch Mitteilung auf einem dauerhaften Datenträger zu verlangen, dass statt seiner ein Dritter in die Rechte und Pflichten aus dem Pauschalreisevertrag eintritt, bleibt durch die vorstehenden Bedingungen unberührt. Eine solche Erklärung ist in jedem Fall rechtzeitig, wenn sie OK.go 7 Tage vor Reisebeginn zugeht.
5.8. Der Abschluss einer Reiserücktrittskostenversicherung sowie einer Reisekrankenversicherung oder einer anderen Versicherung zur Deckung der Rückführungskosten bei Unfall oder Krankheit oder Tod wird dringend empfohlen. 

Hinweise zum Versicherungsombudsmann bei Reiseversicherungen
Für den Fall, dass Sie über uns eine Reiseversicherung abgeschlossen haben, geben wir Ihnen nachfolgend die Kontaktdaten des Ombudsmanns der Versicherungen bekannt: Versicherungsombudsmann e.V., Postfach 08 06 32, 10006 Berlin, Tel.: 0800 369 6000, Fax: 0800 369 9000. E-Mail: beschwerde@versicherungsombudsmann.de Weitere Informationen finden Sie im Internet unter: www.versichesrungsombudsmann.de

6. Rücktritt wegen Nichterreichens der Mindestteilnehmerzahl
6.1. OK.go kann bei Nichterreichen einer Mindestteilnehmerzahlnach Maßgabe folgender Regelungen zurücktreten:
a) Die Mindestteilnehmerzahl und der späteste Zeitpunkt des Zugangs der Rücktrittserklärung von OK.go beim Reisenden muss in der jeweiligen vorvertraglichen Unterrichtung angegeben sein.
b) OK.go hat die Mindestteilnehmerzahl und die späteste Rücktrittsfrist in der Reisebestätigung anzugeben.
c) OK.go ist verpflichtet, dem Reisenden gegenüber die Absage der Reise unverzüglich zu erklären, wenn feststeht, dass die Reise wegen Nichterreichen der Mindestteilnehmerzahl nicht durchgeführt wird.
d) Ein Rücktritt von OK.go später als 22 Tage vor Reisebeginn bei mehrtägigen Reisen und 11 Tage vor Reisebeginn bei Tagesreisen ist unzulässig.
6.2. Wird die Reise aus diesem Grund nicht durchgeführt, erhält der Reisende auf den Reisepreis geleistete Zahlungen unverzüglich zurück, Ziffer 5.6. gilt entsprechend.

7. Kündigung aus verhaltensbedingten Gründen
7.1. OK.go kann den Pauschalreisevertrag ohne Einhaltung einerFrist kündigen, wenn der Reisende ungeachtet einer Abmahnungvon OK.go nachhaltig stört oder wenn er sich in solchem Maß vertragswidrig verhält, dass die sofortige Aufhebung des Vertrages gerechtfertigt ist. Dies gilt nicht, soweit das vertragswidrige Verhalten ursächlich auf einer Verletzung von Informationspflichten von OK.go beruht.
7.2. Kündigt OK.go, so behält OK.go den Anspruch auf den Reisepreis; OK.go muss sich jedoch den Wert der ersparten Aufwendungen sowie diejenigen Vorteile anrechnen lassen, die OK.go aus einer anderweitigen Verwendung der nicht in Anspruch genommenen Leistung erlangt, einschließlich der von den Leistungsträgern gutgebrachten Beträge.

8. Obliegenheiten des Kunden/Reisenden
8.1. Mängelanzeige / Abhilfeverlangen
a) Wird die Reise nicht frei von Reisemängeln erbracht, so kann der Reisende Abhilfe verlangen.
b) Soweit OK.go infolge einer schuldhaften Unterlassung der Män-gelanzeige nicht Abhilfe schaffen konnte, kann der Reisende weder Minderungsansprüche nach § 651m BGB noch Schadensersatzan-sprüche nach § 651n BGB geltend machen.
c) Der Reisende ist verpflichtet, seine Mängelanzeige unverzüglich dem Vertreter von OK.go vor Ort zur Kenntnis zu geben. Busfahrer und Reisebgleitung sind ohne ausdrückliche Erklärung von OK.go nicht Vertreter von OK.go. Ist ein Vertreter von OK.go vor Ort nicht vorhanden und vertraglich nicht geschuldet, sind etwaige Reisemängel an OK.go unter der mitgeteilten Kontaktstelle von OK.go zur Kenntnis zu bringen; über die Erreichbarkeit des Vertreters von OK.go bzw. seiner Kontaktstelle vor Ort wird in der Reisebestätigung unterrichtet. Der Reisende kann jedoch die Mängelanzeige auch seinem Reisevermittler, über den er die Pauschalreise gebucht hat, zur Kenntnis bringen.
d) Der Vertreter von OK.go ist beauftragt, für Abhilfe zu sorgen, sofern dies möglich ist. Er ist jedoch nicht befugt, Ansprüche anzuerkennen.
8.2. Fristsetzung vor Kündigung
Will der Reisende den Pauschalreisevertrag wegen eines Reisemangels der in § 651i Abs. (2) BGB bezeichneten Art, soferner erheblich ist, nach § 651l BGB kündigen, hat er OK.go zuvor eine angemessene Frist zur Abhilfeleistung zu setzen. Dies gilt nur dann nicht, wenn die Abhilfe von OK.go verweigert wird oder wenn die sofortige Abhilfe notwendig ist.

9. Beschränkung der Haftung
9.1. Die vertragliche Haftung von OK.go für Schäden, die nicht aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit resultieren und nicht schuldhaft herbeigeführt wurden, ist auf den dreifachen Reisepreis beschränkt. Möglicherweise darüber hinausgehende Ansprüche nach dem Montrealer Übereinkommen bleiben von dieser Haftungsbeschränkung unberührt.
9.2. OK.go haftet nicht für Leistungsstörungen, Personen- und Sachschäden im Zusammenhang mit Leistungen, die als Fremdleistungen lediglich vermittelt werden (z.B. vermittelte Ausflüge, Sportveranstaltungen, Theaterbesuche, Ausstellungen), wenn diese Leistungen in der Reiseausschreibung und der Reisebestätigung ausdrücklich und unter Angabe der Identität und Anschrift des vermittelten Vertragspartners als Fremdleistungen so eindeutig gekennzeichnet wurden, dass sie für den Reisenden erkennbar nicht Bestandteil der Pauschalreise von OK.go sind und getrennt ausgewählt wurden. Die §§ 651b, 651c, 651w und 651y BGB bleiben hierdurch unberührt. OK.go haftet jedoch, wenn und soweit für einen Schaden des Reisenden die Verletzung von Hinweis-, Aufklärungs- oder Organisationspflichten von OK.go ursächlich geworden ist.

10. Geltendmachung von Ansprüchen, Adressat
Ansprüche nach § 651i Abs. (3) Nr. 2, 4-7 BGB hat der Reisende gegenüber OK.go geltend zu machen. Die Geltendmachung kann auch über den Reisevermittler erfolgen, wenn die Pauschalreise über diesen Reisevermittler gebucht war. Die in § 651 i Abs. (3) BGB aufgeführten vertraglichen Ansprüche verjähren in zwei Jahren. Die Verjährung beginnt mit dem Tag, an dem die Reise dem Vertrag nach enden sollte. Eine Geltendmachung in Textform wird empfohlen.

11. Pass-, Visa- und Gesundheitsvorschriften
11.1. OK.go wird den Reisenden über allgemeine Pass- und Visaerfordernisse sowie gesundheitspolizeiliche Formalitäten des Bestimmungslandes einschließlich der ungefähren Fristen für die Erlangung von gegebenenfalls notwendigen Visa vor Vertragsabschluss sowie über deren evtl. Änderungen vor Reiseantritt unterrichten.
11.2. Der Reisende ist verantwortlich für das Beschaffen und Mitführen der behördlich notwendigen Reisedokumente, eventuell erforderliche Impfungen sowie das Einhalten von Zoll- und Devisenvorschriften. Nachteile, die aus der Nichtbeachtung dieser Vorschriften erwachsen, z. B. die Zahlung von Rücktrittskosten, gehen zu Lasten des Reisenden. Dies gilt nicht, wenn OK.go nicht, unzureichend oder falsch informiert hat.
11.3. OK.go haftet nicht für die rechtzeitige Erteilung und den Zu-gang notwendiger Visa durch die jeweilige diplomatische Vertretung, wenn der Reisende OK.go mit der Besorgung beauftragt hat, es sei denn, dass OK.go eigene Pflichten schuldhaft verletzt hat.

12. Besondere Regelungen im Zusammenhang mit Pandemien (insbesondere dem Corona-Virus)
12.1. Die Parteien sind sich einig, dass die vereinbarten Reiseleistungen durch die jeweiligen Leistungserbringer stets unter Einhaltung und nach Maßgabe der zum jeweiligen Reisezeitpunkt geltenden behördlichen Vorgaben und Auflagen erbracht werden.
12.2. Der Reisende erklärt sich einverstanden, angemessene Nutzungsregelungen oder –beschränkungen der Leistungserbringer bei der Inanspruchnahme von Reiseleistungen zu beachten und im Falle von auftretenden typischen Krankheitssymptomen die Reiseleitung, den Busfahrer und/oder die Zentrale von OK.go unverzüglich zu ver-ständigen. Der Fahrer des Busses ist vorbehaltlich einer ausdrücklichen anderslautenden Erklärung von OK.go gemäß § 8.1.c nicht Vertreter von OK.go zur Entgegennahme von Meldungen und Reklamationen.
12.3. Durch die bevorstehenden Regelungen bleiben die Rechte des Reisenden aus § 651i BGB unberührt.

13. Alternative Streitbeilegung; Rechtswahl und Gerichtsstand
13.1. OK.go weist im Hinblick auf das Gesetz über Verbraucherstreitbeilegung darauf hin, dass OK.go nicht an einer freiwilligen Verbraucherstreitbeilegung teilnimmt. Sofern und soweit eine Verbraucherstreitbeilegung zukünftig für OK.go verpflichtend würde, informiert OK.go die dementsprechend betroffenen Verbraucher hierüber in geeigneter Weise.
13.2. Für Reisende, die nicht Angehörige eines Mitgliedstaats der Europäischen Union oder Schweizer Staatsbürger sind, wird für das gesamte Rechts- und Vertragsverhältnis zwischen dem Reisenden und OK.go die ausschließliche Geltung des deutschen Rechts vereinbart. Solche Reisende können OK.go ausschließlich am Sitz von OK.go verklagen.
13.3. Für Klagen von OK.go gegen Reisende, bzw. Vertragspartner des Pauschalreisevertrages, die Kaufleute, juristische Personen des öffentlichen oder privaten Rechts oder Personen sind, die ihren Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthaltsort im Ausland haben, oder deren Wohnsitz oder gewöhnlicher Aufenthalt im Zeitpunkt der Klageerhebung nicht bekannt ist, wird als Gerichtsstand der Sitz der Zentrale von OK.go vereinbart.
 

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Stand dieser Fassung: Dezember 2025