Reisebedingungen
der OK.go MobilitätsAG für Pauschalreisen
für Buchungen ab dem 01.02.2022
Sehr geehrte Kunden,
die nachfolgenden Bestimmungen werden, soweit wirksam vereinbart, Inhalt des zwischen Ihnen und der OK.go MobilitätsAG nachstehend OK.go abgekürzt, zustande kommenden Pauschalreisevertrages. Sie ergänzen die gesetzlichen Vorschriften §§ 651 a – y BGD (Bürgerliches Gesetzbuch) und der Artikel 250 und 252 des EGBGB (Einführungsgesetz zum BGB) und füllen diese aus.
Bitte lesen Sie diese Reisebedingungen vor Ihrer Buchung sorgfältig durch!
Reiseveranstalter
Firma OK.go MobilitätsAG
Vorstand Reiner Maria Scheiger
Vorsitzender des Aufsichtsrats Dr. Tobias Unfried
Handelsregister Amtsgericht Ulm – B 736847
Firmensitz 73479 Ellwangen
Dr.-Adolf-Schneider-Straße 17
Telefon Zentrale 07961 9130-0
Notfall-Nummer 07961 9130-200
E-Mail hallo@okgo-ag.de
Reisebedingungen
1. Abschluss des Pauschalreisevertrages, Verpflichtungen des Kunden
1.1. Für alle Buchungswege gilt:
a) Grundlage des Angebots von OK.go und der Buchung des Kunden sind die Reiseausschreibung und die ergänzenden Informationen von OK.go für die jeweilige Reise, soweit diese dem Kunden bei der Buchung vorliegen.
b) Weicht der Inhalt der Reisebestätigung von OK.go vom Inhalt der Buchung ab, so liegt ein neues Angebot von OK.go vor, an das OK.go für die Dauer von 7 Tagen gebunden ist. Der Vertrag kommt auf der Grundlage dieses neuen Angebots zustande, soweit OK.go bezüglich des neuen Angebots auf die Änderung hingewiesen und seine vorvertraglichen Informationspflichten erfüllt hat und der Kunde innerhalb der Bindungsfrist OK.go die Annahme durch ausdrückliche Erklärung oder Anzahlung erklärt.
c) Die von OK.go gegebenen vorvertraglichen Informationen über wesentliche Eigenschaften der Reiseleistungen, den Reisepreis und alle zusätzlichen Kosten, die Zahlungsmodalitäten, die Mindestteilnehmerzahl und die Stornopauschalen (gem. Artikel 250 § 3 Nummer 1, 3 bis 5 und 7 EGBGB) werden nur dann nicht Bestandteil des Pauschalreisevertrages, sofern dies zwischen den Parteien ausdrücklich vereinbart ist.
d) Der Kunde haftet für alle vertraglichen Verpflichtungen von Mitreisenden, für die er die Buchung vornimmt, wie für seine eigenen, soweit er eine entsprechende Verpflichtung durch ausdrückliche und gesonderte Erklärung übernommen hat.
1.2. Für die Buchung, die mündlich, telefonisch, schriftlich, per E-Mail, per SMS oder per Telefax erfolgt, gilt:
a) Solche Buchungen (außer mündliche und telefonische) sollen mit dem Buchungsformular von OK.go erfolgen (bei E-Mails durch Übermittlung des ausgefüllten und unterzeichneten Buchungsformulars als Anhang). Mit der Buchung bietet der Kunde OK.go den Abschluss des Pauschalreisevertrages verbindlich an. An die Buchung ist der Kunde 7 Werktage gebunden.
b) Der Vertrag kommt mit dem Zugang der Reisebestätigung (Annahmeerklärung) durch OK.go zustande. Bei oder unverzüglich nach Vertragsschluss wird OK.go dem Kunden eine den gesetzlichen Vorgaben zu deren Inhalt entsprechende Reisebestätigung in Textform übermitteln, sofern der Reisende nicht Anspruch auf eine Reisebestätigung in Papierform nach Art. 250 § 6 Abs. (1) Satz 2 EGBGB hat, weil der Vertragsschluss in gleichzeitiger körperlicher Anwesenheit beider Parteien oder außerhalb von Geschäftsräumen erfolgte.
1.3. Bei Buchungen im elektronischen Geschäftsverkehr (z.B. Internet, App, Telemedien) gilt für den Vertragsabschluss:
a) Dem Kunden wird der Ablauf der elektronischen Buchung in der entsprechenden Anwendung von OK.go erläutert.
b) Dem Kunden steht zur Korrektur seiner Eingaben, zur Löschung oder zum Zurücksetzen des gesamten Buchungsformulars eine entsprechende Korrekturmöglichkeit zur Verfügung, deren Nutzung erläutert wird.
c) Die zur Durchführung der Onlinebuchung angebotene Vertragssprache und rechtlich maßgeblich ist ausschließlich die deutsche Sprache.
d) Soweit der Vertragstext von OK.go im Onlinebuchungssystem gespeichert wird, wird der Kunde darüber und über die Möglichkeit zum späteren Abruf des Vertragstextes unterrichtet.
e) Mit Betätigung des Buttons (der Schaltfläche) „zahlungspflichtig buchen“ bietet der Kunde OK.go den Abschluss des Pauschalreisevertrages verbindlich an. An dieses Vertragsangebot ist der Kunde 7 Werktage ab Absendung der elektronischen Erklärung gebunden.
f) Dem Kunden wird der Eingang seiner Buchung unverzüglich auf elektronischem Weg bestätigt.
g) Die Übermittlung der Buchung durch Betätigung des Buttons „zahlungspflichtig buchen“ begründet keinen Anspruch des Kunden auf das Zustandekommen eines Pauschalreisevertrages entsprechend seiner Buchungsangaben. OK.go ist vielmehr frei in der Entscheidung, das Vertragsangebot des Kunden anzunehmen oder nicht.
h) Der Vertrag kommt durch den Zugang der Reisebestätigung von OK.go beim Kunden zustande.
i) [1] Erfolgt die Reisebestätigung sofort nach Vornahme der Buchung des Kunden durch Betätigung des Buttons „zahlungspflichtig buchen“ durch entsprechende unmittelbare Darstellung der Reisebestätigung am Bildschirm (Buchung in Echtzeit), so kommt der Pauschalreisevertrag mit Zugang und Darstellung dieser Reisebestätigung beim Kunden am Bildschirm zustande, ohne dass es einer Zwischenmitteilung über den Eingang seiner Buchung nach f) bedarf, soweit dem Kunden die Möglichkeit zur Speicherung auf einem dauerhaften Datenträger und zum Ausdruck der Reisebestätigung angeboten wird. Die Verbindlichkeit des Pauschalreisevertrages ist jedoch nicht davon abhängig, dass der Kunde diese Möglichkeiten zur Speicherung oder zum Ausdruck tatsächlich nutzt. OK.go wird dem Kunden zusätzlich eine Ausfertigung der Reisebestätigung in Textform übermitteln.
j) [2] OK.go weist darauf hin, dass nach den gesetzlichen Vorschriften (§§ 312 Abs. 7, 312g Abs. 2 Satz 1 Nr. 9 BGB) bei Pauschalreiseverträgen nach § 651a und § 651c BGB, die im Fernabsatz (Briefe, Kataloge, Telefonanrufe, Telekopien, E-Mails, über Mobilfunkdienst versendete Nachrichten (SMS) sowie Rundfunk, Telemedien und Onlinedienste) abgeschlossen wurden, kein Widerrufsrecht besteht, sondern lediglich die gesetzlichen Rücktritts- und Kündigungsrechte, insbesondere das Rücktrittsrecht gemäß § 651h BGB (siehe hierzu auch Ziff. 5). Ein Widerrufsrecht besteht jedoch, wenn der Vertrag über Reiseleistungen nach § 651a BGB außerhalb von Geschäftsräumen geschlossen worden ist, es sei denn, die mündlichen Verhandlungen, auf denen der Vertragsschluss beruht, sind auf vorhergehende Bestellung des Verbrauchers geführt worden; im letztgenannten Fall besteht ein Widerrufsrecht ebenfalls nicht.
[1] Sofern keine Buchung in Echtzeit mit einer sofortigen Reisebestätigung auf dem Bildschirm angeboten wird, sondern die Reisebestätigung immer nur separat versendet wird (Email oder Post), kann diese Ziffer entfallen.
[2] Der Hinweis auf das Nichtbestehen eines Widerrufsrechts ist notwendig, auf die Hinweise in Anhang c wird verwiesen.
2. Bezahlung
2.1. OK.go und Reisevermittler dürfen Zahlungen auf den Reisepreis vor Beendigung der Pauschalreise nur fordern oder annehmen, wenn ein wirksamer Kundengeldabsicherungsvertrag besteht und dem Kunden der Sicherungsschein mit Namen und Kontaktdaten des Kundengeldabsicherers in klarer, verständlicher und hervorgehobener Weise übergeben wurde. Nach Vertragsabschluss wird zum jeweiligen Stornotermin gegen Aushändigung des Sicherungsscheines eine Anzahlung in Höhe von
20 % des Reisepreises zur Zahlung fällig. Die Restzahlung wird 21 Tage vor Reisebeginn fällig, sofern der Sicherungsschein übergeben ist und die Reise nicht mehr aus dem in Ziffer 7 genannten Grund abgesagt werden kann. Bei Buchungen kürzer 21 Tage als vor Reisebeginn ist der gesamte Reisepreis sofort zahlungsfällig.
2.2. Leistet der Kunde die Anzahlung und/oder die Restzahlung nicht entsprechend den vereinbarten Zahlungsfälligkeiten, obwohl OK.go zur ordnungsgemäßen Erbringung der vertraglichen Leistungen bereit und in der Lage ist, seine gesetzlichen Informationspflichten erfüllt hat und kein gesetzliches oder vertragliches Zurückbehaltungsrecht des Kunden besteht, so ist OK.go berechtigt, nach Mahnung mit Fristsetzung vom Pauschalreisevertrag zurückzutreten und den Kunden mit Rücktrittskosten gemäß Ziffer 5 zu belasten.
3. Änderungen von Vertragsinhalten vor Reisebeginn, die nicht den Reisepreis betreffen
3.1. Abweichungen wesentlicher Eigenschaften von Reiseleistungen von dem vereinbarten Inhalt des Pauschalreisevertrages, die nach Vertragsabschluss notwendig werden und von OK.go nicht wider Treu und Glauben herbeigeführt wurden, sind OK.go vor Reisebeginn gestattet, soweit die Abweichungen unerheblich sind und den Gesamtzuschnitt der Reise nicht beeinträchtigen.
3.2. OK.go ist verpflichtet, den Kunden über Leistungsänderungen unverzüglich nach Kenntnis von dem Änderungsgrund auf einem dauerhaften Datenträger (z.B. auch durch Email, SMS oder Sprachnachricht) klar, verständlich und in hervorgehobener Weise zu informieren.
3.3. Im Fall einer erheblichen Änderung einer wesentlichen Eigenschaft einer Reiseleistung oder der Abweichung von besonderen Vorgaben des Kunden, die Inhalt des Pauschalreisevertrags geworden sind, ist der Kunde berechtigt, innerhalb einer von OK.go gleichzeitig mit Mitteilung der Änderung gesetzten angemessenen Frist entweder die Änderung anzunehmen oder unentgeltlich vom Pauschalreisevertrag zurückzutreten. Erklärt der Kunde nicht innerhalb der von OK.go gesetzten Frist ausdrücklich gegenüber diesem den Rücktritt vom Pauschalreisevertrag, gilt die Änderung als angenommen.
3.4. Eventuelle Gewährleistungsansprüche bleiben unberührt, soweit die geänderten Leistungen mit Mängeln behaftet sind. Hatte OK.go für die Durchführung der geänderten Reise bei gleichwertiger Beschaffenheit zum gleichen Preis geringere Kosten, ist dem Kunden der Differenzbetrag entsprechend § 651m Abs. 2 BGB zu erstatten.
4. Preiserhöhung; Preissenkung
4.1. OK.go behält sich nach Maßgabe der § 651f, 651g BGB und der nachfolgenden Regelungen vor, den im Pauschalreisevertrag vereinbarten Reisepreis zu erhöhen, soweit es sich nach Vertragsschluss erfolgte
a) eine Erhöhung des Preises für die Beförderung von Personen aufgrund höherer Kosten für Treibstoff oder andere Energieträger,
b) eine Erhöhung der Steuern und sonstigen Abgaben für vereinbarte Reiseleistungen, wie Touristenabgaben, Hafen- oder Flughafengebühren, oder
c) eine Änderung der für die betreffende Pauschalreise geltenden Wechselkurse
sich unmittelbar auf den Reisepreis auswirkt.
4.2. Eine Erhöhung des Reisepreises ist nur zulässig, sofern OK.go den Reisenden in Textform klar und verständlich über die Preiserhöhung und deren Gründe unterrichtet und hierbei die Berechnung der Preiserhöhung mitteilt.
4.3. Die Preiserhöhung berechnet sich wie folgt:
a) Bei Erhöhung des Preises für die Beförderung von Personen nach 4.1a) kann OK.go den Reisepreis nach Maßgabe der nachfolgenden Berechnung erhöhen:
Bei einer auf den Sitzplatz bezogenen Erhöhung kann OK.go vom Kunden den Erhöhungsbetrag verlangen.
Anderenfalls werden die vom Beförderungsunternehmen pro Beförderungsmittel geforderten, zusätzlichen Beförderungskosten durch die Zahl der Sitzplätze des vereinbarten Beförderungsmittels geteilt. Den sich so ergebenden Erhöhungsbetrag für den Einzelplatz kann OK.go vom Kunden verlangen.
b) Bei Erhöhung der Steuern und sonstigen Abgaben gem. 4.1b) kann der Reisepreis um den entsprechenden, anteiligen Betrag heraufgesetzt werden.
c) Bei Erhöhung der Wechselkurse gem. 4.1c) kann der Reisepreis in dem Umfange erhöht werden, in dem sich die Reise dadurch für OK.go verteuert hat.
4.4. OK.go ist verpflichtet, dem Kunden/Reisenden auf sein Verlangen hin eine Senkung des Reisepreises einzuräumen, wenn und soweit sich die in 4.1 a) -c) genannten Preise, Abgaben oder Wechselkurse nach Vertragsschluss und vor Reisebeginn geändert haben und dies zu niedrigeren Kosten für OK.go führt. Hat der Kunde/Reisende mehr als den hiernach geschuldeten Betrag gezahlt, ist der Mehrbetrag von OK.go zu erstatten. OK.go darf jedoch von dem zu erstattenden Mehrbetrag die OK.go tatsächlich entstandenen Verwaltungsausgaben abziehen. OK.go hat dem Kunden /Reisenden auf dessen Verlangen nachzuweisen, in welcher Höhe Verwaltungsausgaben entstanden sind.
4.5. Preiserhöhungen sind nur bis zum 20. Tag vor Reisebeginn eingehend beim Kunden zulässig.
4.6. Bei Preiserhöhungen von mehr als 8 % ist der Kunde berechtigt, innerhalb einer von OK.go gleichzeitig mit Mitteilung der Preiserhöhung gesetzten angemessenen Frist entweder die Änderung anzunehmen oder unentgeltlich vom Pauschalreisevertrag zurückzutreten. Erklärt der Kunde nicht innerhalb der von OK.go gesetzten Frist ausdrücklich gegenüber diesem den Rücktritt vom Pauschalreisevertrag, gilt die Änderung als angenommen.
5. Rücktritt durch den Kunden vor Reisebeginn/Stornokosten
5.1. Der Kunde kann jederzeit vor Reisebeginn vom Pauschalreisevertrag zurücktreten. Der Rücktritt ist gegenüber OK.go unter der vorstehend/nachfolgend angegebenen Anschrift zu erklären, falls die Reise über einen Reisevermittler gebucht wurde, kann der Rücktritt auch diesem gegenüber erklärt werden. Dem Kunden wird empfohlen, den Rücktritt in Textform zu erklären.
5.2. Tritt der Kunde vor Reisebeginn zurück oder tritt er die Reise nicht an, so verliert OK.go den Anspruch auf den Reisepreis. Stattdessen kann OK.go eine angemessene Entschädigung verlangen, soweit der Rücktritt nicht von ihm zu vertreten ist oder am Bestimmungsort oder in dessen unmittelbarer Nähe unvermeidbare, außergewöhnliche Umstände auftreten, die die Durchführung der Pauschalreise oder die Beförderung von Personen an den Bestimmungsort erheblich beeinträchtigen. Umstände sind unvermeidbar und außergewöhnlich, wenn sie nicht der Kontrolle von OK.go unterliegen, und sich ihre Folgen auch dann nicht hätten vermeiden lassen, wenn alle zumutbaren Vorkehrungen getroffen worden wären. OK.go hat die nachfolgenden Entschädigungspauschalen unter Berücksichtigung des Zeitraums zwischen der Rücktrittserklärung und dem Reisebeginn sowie unter Berücksichtigung der erwarteten Ersparnis von Aufwendungen und des erwarteten Erwerbs durch anderweitige Verwendungen der Reiseleistungen festgelegt. Unter Beachtung des Zeitpunkts des Zugangs der Rücktrittserklärung des Kunden bei OK.go wird die pauschale Entschädigung wie folgt mit der jeweiligen Stornostaffel berechnet.
5.3. Stornostaffel: siehe Tabelle unten
Stornostaffel | Kostenlose Stornierung möglich bis | Stornokosten bis 11 Tage (Tagesfahrt) bis 22 Tage (Mehrtagesfahrt) vor der Reise |
Stornokosten ab 10 / 21 Tage vor der Reise |
A Tagesfahrten | 10 Tage vor der Reise | Kostenlos | 80% |
B Tagesfahrten mit Tickets | wie A für alles außer TK* | 25 % vom Reisepreis + TK* | 95% + TK* |
C Mehrtageseisen 1 |
65 Tage vor der Reise | 75% vom Reisepreis | 90% |
D Mehrtagesreisen 1 mit Tickets | wie C für alles außer TK* | 75% vom Reisepreis + TK* | 95% + TK* |
E Mehrtagesreisen 2 |
95 Tage vor der Reise | 75% vom Reisepreis | 95% |
F Mehrtagesreisen 2 mit Tickets | wie E für alles außer TK* | 75% vom Reisepreis + TK* | 95% + TK* |
SONDER: Die Tickets für das Konzert müssen bei Buchung abgenommen und bezahlt werden. Für das Reisepaket fallen 50% Anzahlung ab dem 01.10.2024 bzw. ab Buchungsdatum an, die restlichen 50% 4 Wochen vor der Reise. Wir empfehlen den Abschluss einer Reiserücktrittskostenversicherung inkl. Tickets und beraten Sie gerne. Keine Gruppenermäßigung.
* TK sind Eintrittskarten für Veranstaltungen wie Musicals, Festspiele etc. und müssen frühzeitig fest abgenommen werden. Deshalb fallen für diese Tickets ab der Buchung 100% Stornokosten an. Wenn OK.go die Tickets im Stornofall weiterverkaufen oder zurückgeben kann, erhält der Kunden den Betrag abzüglich der Servicegebühr (10,- € pro Person) zurückerstattet. Die Stornokosten für die anderen Reisebestandteile bleiben davon unberührt.
5.4. Dem Kunden bleibt es in jedem Fall unbenommen, OK.go nachzuweisen, dass OK.go überhaupt kein oder ein wesentlich niedrigerer Schaden entstanden ist, als die von OK.go geforderte Entschädigungspauschale.
5.5. Eine Entschädigungspauschale gem. Ziffer 5.3 gilt als nicht festgelegt und vereinbart, soweit OK.go nachweist, dass OK.go wesentlich höhere Aufwendungen entstanden sind als der kalkulierte Betrag der Pauschale gemäß Ziffer 5.3. In diesem Fall ist OK.go verpflichtet, die geforderte Entschädigung unter Berücksichtigung der ersparten Aufwendungen und des Erwerbs einer etwaigen, anderweitigen Verwendung der Reiseleistungen konkret zu beziffern und zu begründen.
5.6. Ist OK.go infolge eines Rücktritts zur Rückerstattung des Reisepreises verpflichtet, bleibt § 651h Abs. 5 BGB unberührt.
5.7. Das gesetzliche Recht des Kunden, gemäß § 651 e BGB von OK.go durch Mitteilung auf einem dauerhaften Datenträger zu verlangen, dass statt seiner ein Dritter in die Rechte und Pflichten aus dem Pauschalreisevertrag eintritt, bleibt durch die vorstehenden Bedingungen unberührt. Eine solche Erklärung ist in jedem Fall rechtzeitig, wenn sie OK.go 7 Tage vor Reisebeginn zugeht.
5.8. Der [1] Abschluss einer Reiserücktrittskostenversicherung sowie einer Reisekrankenversicherung oder einer anderen Versicherung zur Deckung der Rückführungskosten bei Unfall oder Krankheit oder Tod wird dringend empfohlen. Hinweise zum Versicherungsombudsmann bei Reiseversicherungen Für den Fall, dass Sie über uns eine Reiseversicherung abgeschlos-sen haben, geben wir Ihnen nachfolgend die Kontaktdaten des Ombudsmanns der Versicherungen bekannt: Versicherungsombuds-mann e.V., Postfach 08 06 32, 10006 Berlin, Tel.: 0800 369 6000, Fax: 0800 369 9000. E-Mail: beschwerde@versicherungsombudsmann.de Weitere Informationen finden Sie im Internet unter: www.versiche-rungsombudsmann.de
6. Rücktritt wegen Nichterreichens der Mindestteilnehmerzahl
6.1. OK.go kann bei Nichterreichen einer Mindestteilnehmerzahl nach Maßgabe folgender Regelungen zurücktreten:
a) Die Mindestteilnehmerzahl und der späteste Zeitpunkt des Zugangs der Rücktrittserklärung von OK.go beim Kunden muss in der jeweiligen vorvertraglichen Unterrichtung angegeben sein.
b) OK.go hat die Mindestteilnehmerzahl und die späteste Rücktrittsfrist in der Reisebestätigung anzugeben.
c) OK.go ist verpflichtet, dem Kunden gegenüber die Absage der Reise unverzüglich zu erklären, wenn feststeht, dass die Reise wegen Nichterreichen der Mindestteilnehmerzahl nicht durchgeführt wird.
d) Ein Rücktritt von OK.go später als 21 Tage vor Reisebeginn bei mehrtägigen Reisen und 10 Tage vor Reisebeginn bei Tagesreisen ist unzulässig.
6.2. Wird die Reise aus diesem Grund nicht durchgeführt, erhält der Kunde auf den Reisepreis geleistete Zahlungen unverzüglich zurück, Ziffer 5.5. gilt entsprechend.
7. Kündigung aus verhaltensbedingten Gründen
7.1. OK.go kann den Pauschalreisevertrag ohne Einhaltung einer Frist kündigen, wenn der Reisende ungeachtet einer Abmahnung von OK.go nachhaltig stört oder wenn er sich in solchem Maß vertragswidrig verhält, dass die sofortige Aufhebung des Vertrages gerechtfertigt ist. Dies gilt nicht, soweit das vertragswidrige Verhalten ursächlich auf einer Verletzung von Informationspflichten von OK.go beruht.
7.2. Kündigt OK.go, so behält OK.go den Anspruch auf den Reisepreis; OK.go muss sich jedoch den Wert der ersparten Aufwendungen sowie diejenigen Vorteile anrechnen lassen, die OK.go aus einer anderweitigen Verwendung der nicht in Anspruch genommenen Leistung erlangt, einschließlich der von den Leistungsträgern gutgebrachten Beträge.
8. Obliegenheiten des Kunden/Reisenden
8.1. Mängelanzeige / Abhilfeverlangen
a) Wird die Reise nicht frei von Reisemängeln erbracht, so kann der Reisende Abhilfe verlangen.
b) Soweit OK.go infolge einer schuldhaften Unterlassung der Mängelanzeige nicht Abhilfe schaffen konnte, kann der Reisende weder Minderungsansprüche nach § 651m BGB noch Schadensersatzansprüche nach § 651n BGB geltend machen.
c) Der Reisende ist verpflichtet, seine Mängelanzeige unverzüglich dem Vertreter von OK.go vor Ort zur Kenntnis zu geben. Ist ein Vertreter von OK.go vor Ort nicht vorhanden und vertraglich nicht geschuldet, sind etwaige Reisemängel an OK.go unter der mitgeteilten Kontaktstelle von OK.go zur Kenntnis zu bringen; über die Erreichbarkeit des Vertreters von OK.go bzw. seiner Kontaktstelle vor Ort wird in der Reisebestätigung unterrichtet. Der Reisende kann jedoch die Mängelanzeige auch seinem Reisevermittler, über den er die Pauschalreise gebucht hat, zur Kenntnis bringen.
d) Der Vertreter von OK.go ist beauftragt, für Abhilfe zu sorgen, sofern dies möglich ist. Er ist jedoch nicht befugt, Ansprüche anzuerkennen.
8.2. Fristsetzung vor Kündigung
Will der Kunde/Reisende den Pauschalreisevertrag wegen eines Reisemangels der in § 651i Abs. (2) BGB bezeichneten Art, sofern er erheblich ist, nach § 651l BGB kündigen, hat er OK.go zuvor eine angemessene Frist zur Abhilfeleistung zu setzen. Dies gilt nur dann nicht, wenn die Abhilfe von OK.go verweigert wird oder wenn die sofortige Abhilfe notwendig ist.
9. Beschränkung der Haftung
9.1. Die vertragliche Haftung von OK.go für Schäden, die nicht aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit resultieren und nicht schuldhaft herbeigeführt wurden, ist auf den dreifachen Reisepreis beschränkt. Möglicherweise darüber hinausgehende Ansprüche nach dem Montrealer Übereinkommen bleiben von dieser Haftungsbeschränkung unberührt.
9.2. OK.go haftet nicht für Leistungsstörungen, Personen- und Sachschäden im Zusammenhang mit Leistungen, die als Fremdleistungen lediglich vermittelt werden (z.B. vermittelte Ausflüge, Sportveranstaltungen, Theaterbesuche, Ausstellungen), wenn diese Leistungen in der Reiseausschreibung und der Reisebestätigung ausdrücklich und unter Angabe der Identität und Anschrift des vermittelten Vertragspartners als Fremdleistungen so eindeutig gekennzeichnet wurden, dass sie für den Reisenden erkennbar nicht Bestandteil der Pauschalreise von OK.go sind und getrennt ausgewählt wurden. Die §§ 651b, 651c, 651w und 651y BGB bleiben hierdurch unberührt. OK.go haftet jedoch, wenn und soweit für einen Schaden des Reisenden die Verletzung von Hinweis-, Aufklärungs- oder Organisationspflichten von OK.go ursächlich geworden ist.
10. Geltendmachung von Ansprüchen, Adressat
Ansprüche nach § 651i Abs. (3) Nr. 2, 4-7 BGB hat der Kunde/Reisende gegenüber OK.go geltend zu machen. Die Geltendmachung kann auch über den Reisevermittler erfolgen, wenn die Pauschalreise über diesen Reisevermittler gebucht war. Die in § 651 i Abs. (3) BGB aufgeführten vertraglichen Ansprüche verjähren in zwei Jahren. Die Verjährung beginnt mit dem Tag, an dem die Reise dem Vertrag nach enden sollte. Eine Geltendmachung in Textform wird empfohlen.
11. Pass-, Visa- und Gesundheitsvorschriften
11.1. OK.go wird den Kunden/Reisenden über allgemeine Pass- und Visaerfordernisse sowie gesundheitspolizeiliche Formalitäten des Bestimmungslandes einschließlich der ungefähren Fristen für die Erlangung von gegebenenfalls notwendigen Visa vor Vertragsabschluss sowie über deren evtl. Änderungen vor Reiseantritt unterrichten.
11.2. Der Kunde ist verantwortlich für das Beschaffen und Mitführen der behördlich notwendigen Reisedokumente, eventuell erforderliche Impfungen sowie das Einhalten von Zoll- und Devisenvorschriften. Nachteile, die aus der Nichtbeachtung dieser Vorschriften erwachsen, z. B. die Zahlung von Rücktrittskosten, gehen zu Lasten des Kunden/Reisenden. Dies gilt nicht, wenn OK.go nicht, unzureichend oder falsch informiert hat.
11.3. OK.go haftet nicht für die rechtzeitige Erteilung und den Zugang notwendiger Visa durch die jeweilige diplomatische Vertretung, wenn der Kunde OK.go mit der Besorgung beauftragt hat, es sei denn, dass OK.go eigene Pflichten schuldhaft verletzt hat.
12. Besondere Regelungen im Zusammenhang mit Pandemien (insbesondere dem Corona-Virus)
12.1. Die Parteien sind sich einig, dass die vereinbarten Reiseleistungen durch die jeweiligen Leistungserbringer stets unter Einhaltung und nach Maßgabe der zum jeweiligen Reisezeitpunkt geltenden behördlichen Vorgaben und Auflagen erbracht werden. OK.go behält sich außerdem vor, Programmpunkte zu ändern, wenn OK.go dies unter Infektionsgesichtspunkten und zum Schutz der Reisegäste sinnvoll und richtig erscheint. Sollte dies zu Einsparungen von Kosten führen, werden diese an die Kunden zurückerstattet.
12.2. Der Reisende erklärt sich einverstanden, angemessene Nutzungsregelungen oder -beschränkungen der Leistungserbringer bei der Inanspruchnahme von Reiseleistungen zu beachten und im Falle von auftretenden typischen Krankheitssymptomen die Reiseleitung, den Busfahrer und/oder die Zentrale von OK.go unverzüglich zu verständigen.
13. Alternative Streitbeilegung; Rechtswahl und Gerichtsstand
13.1. OK.go weist im Hinblick auf das Gesetz über Verbraucherstreitbeilegung darauf hin, dass OK.go nicht an einer freiwilligen Verbraucherstreitbeilegung teilnimmt. OK.go weist für alle Reiseverträge, die im elektronischen Rechtsverkehr geschlossen wurden, auf die europäische Online-Streitbeilegungs-Plattform:
http://ec.europa.eu/consumers/odr/ hin.
13.2. Für Kunden/Reisende, die nicht Angehörige eines Mitgliedstaats der Europäischen Union oder Schweizer Staatsbürger sind, wird für das gesamte Rechts- und Vertragsverhältnis zwischen dem Kunden/Reisenden und OK.go die ausschließliche Geltung des deutschen Rechts vereinbart. Solche Kunden/Reisende können OK.go ausschließlich an deren Sitz verklagen.
13.3. Für Klagen von OK.go gegen Kunden, bzw. Vertragspartner des Pauschalreisevertrages, die Kaufleute, juristische Personen des öffentlichen oder privaten Rechts oder Personen sind, die ihren Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthaltsort im Ausland haben, oder deren Wohnsitz oder gewöhnlicher Aufenthalt im Zeitpunkt der Klageerhebung nicht bekannt ist, wird als Gerichtsstand der Sitz der Zentrale von OK.go vereinbart.
Stand dieser Fassung: Januar 2024
© Diese Reisebedingungen sind urheberrechtlich geschützt; Bundesverband Deutscher Omnibusunternehmer e. V. und Noll & Hütten Rechtsanwälte, Stuttgart | München, 2017- 2024]
Wichtig für Sie zu wissen
Reiseveranstalterpflichten
OK.go MobilitätsAG ist als Ihr Reiseveranstalter für die ordnungsgemäße Erbringung aller vom Reisevertrag umfassten Reiseleistungen verantwortlich und gemäß § 651q des Bürgerlichen Gesetzbuchs zum Beistand verpflichtet ist, wenn sich der Reisende in Schwierigkeiten befindet. Wenn Sie während Ihres Aufenthalts Beistand nach § 651q des Bürgerlichen Gesetzbuchs benötigen oder einen aufgetretenen Reisemangel anzeigen wollen, wenden Sie sich bitte an OK.go MobilitätsAG, Dr.-Adolf-Schneider-Straße 17, 73479 Ellwangen, Tel. 07961-9130-200, Mail: hallo@okgo-ag.de (Bitte beachten Sie, dass Emails nur zu den Geschäftszeiten gelesen werden können).
Mindestteilnehmerzahl / Maximale Teilnehmerzahl
Die Mindestteilnehmerzahl, um unsere Reisen durchführen zu können, liegt soweit bei der jeweiligen Reise nicht anders vermerkt, bei 20 Personen. Bei Nichterreichen dieser Zahl werden Sie bei Mehrtagesreisen bis spätestens 21 Tage vor der Reise über eine Stornierung informiert, bei Tagesreisen spätestens 10 Tage vor der Reise. Die maximale Teilnehmerzahl liegt bei allen mehrtägigen Reisen bei 35 Personen. (Ausnahme: Kurztripps). Bei Kurztripps und Tagesreisen liegt die maximale Teilnehmerzahl bei 48 Personen. (Ausnahme größere Events wie Musicals und Messen: maximal 54 Personen). Sollten bei einer Reise mehrere Busse eingesetzt werden, so gilt die maximale Teilnehmerzahl pro Bus. Das Programm wird dann so gestaltet, dass es sich jeweils um eine separate Gruppe handelt. Gemeinsame Programmpunkte gibt es nur, wo dies zwingend erforderlich oder sinnvoll ist.
Pass- und Visumvorschriften
Bei allen Reisen aus diesem Reisekatalog ist für EU-Bürger das Mitführen eines gültigen Personalausweises oder Reisepasses ausreichend. Reisende aus Nicht-EU-Länder sind verpflichtet, ihre Nationalität bei Buchung anzugeben und sich selbst um die Einreisebestimmungen des jeweiligen Landes zu kümmern. Wir sind dabei gerne behilflich.
Alleinreisende Minderjährige
Ohne Aufsichtsperson können alleinreisende Minderjährige an unseren Reisen leider nicht teilnehmen.
Personen mit eingeschränkter Mobilität
Unsere Reisen sind nicht geeignet für Personen mit eingeschränkter Mobilität, sofern sie nicht selbstständig in den Bus ein- oder aussteigen können. Gerne können Sie genaue Informationen zur jeweiligen Reise bei uns in der Abteilung Reiseorganisation erfragen – Tel. 07961 9130-0.
Alle Führungen in Deutsch
Wir weisen ausdrücklich darauf hin, dass alle Führungen bei unserer Reise ausschließlich in deutscher Sprache erfolgen. Sollte eine spezielle Führung nicht auf Deutsch sein, wird der OK.go Reisebegleiter das für Sie übersetzen.
Rücktritt
Sie als Kunde können vor Reisebeginn gegen Zahlung einer angemessenen Entschädigung oder gegebenenfalls einer von uns verlangten Entschädigungspauschale jederzeit vom Vertrag zurücktreten. Beachten Sie dazu Punkt 6 unserer Reisebedingungen für Pauschalangebote.
Reisepreissicherungsschein / Reiseversicherung
Enthalten ist bei allen mehrtägigen Reisen die gesetzlich vorgeschriebene Insolvenzsicherung. Sie erhalten den Reisepreissicherungsschein mit Ihrer Buchungsbestätigung. Wir empfehlen darüber hinaus den Abschluss einer Reisekrankenversicherung oder einer anderen Versicherung einschließlich einer Rückbeförderung bei Unfall, Krankheit oder Tod. Außerdem wird von uns der Abschluss einer Reiserücktrittskostenversicherung zur Vermeidung von Stornokosten empfohlen. Dies ist sowohl für mehrtägige Reisen als auch für Tagesausflüge sowie für Tickets möglich. Unser Reiseteam berät Sie gerne dazu.
Gut zu wissen: Nehmen Sie sicherheitshalber bitte auch Ihre Krankenversichertenkarte mit auf jede Reise.
Hinweise zum Versicherungsombudsmann bei Reiseversicherungen
Für den Fall, dass Sie über uns eine Reiseversicherung abgeschlossen haben, geben wir Ihnen nachfolgend die Kontaktdaten des Ombudsmanns der Versicherungen bekannt:
Versicherungsombudsmann e.V.
Postfach 08 06 32, 10006 Berlin, Tel.: 0800 369 6000, Fax: 0800 369 9000
E-Mail: beschwerde@versicherungsombudsmann.de
Weitere Informationen finden Sie im Internet unter:
www.versicherungsombudsmann.de